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Antragsteller: XIAMEN BENSHINE CO.,LTD
Die folgende Ware wurde eingereicht und vom Kunden wie folgt bezeichnet:
Probenbezeichnung:
Alle Materialien des Schultergurts
P/O-Nr.: 21340-25635-E/PO18B1007
Ursprungsland: China
Exportiert nach: Deutschland
Endverwendung: Karcher
Kategorie: Erwachsene
Eingangsdatum der Probe: 29. Juni 2018
Abschlussdatum: 3. Juli 2018
REACH ANHANG XVII und SVHC: Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt
Einführung
REACH, die europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, ist ein Rechtsrahmen, der die Verantwortung für die Bewertung und Steuerung der von Chemikalien ausgehenden Risiken von den Behörden auf die Industrie überträgt. Die Verordnung soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovation stärken.
Verantwortlichkeiten
REACH verpflichtet Unternehmen, ihren Nutzern geeignete Sicherheitsinformationen bereitzustellen und zur Verbesserung der Kommunikation entlang der Lieferkette zusammenzuarbeiten. Behörden und Unternehmen werden zur Entwicklung von Werkzeugen für eine wirksame Umsetzung von REACH ermutigt. Anhang XVII der REACH-Verordnung legt die Anforderungen fest, die Unternehmen hinsichtlich der Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in in der EU verkauften Produkten erfüllen müssen.
Ziele
Die wichtigsten Ziele von REACH sind die Förderung alternativer Prüfmethoden, die Gewährleistung des freien Verkehrs von Stoffen im Binnenmarkt sowie der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Auf diese Weise stärkt REACH Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der EU.
SVHC und Anhang XVII
SVHC, also besonders besorgniserregende Stoffe, sind Chemikalien, die als gefährlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gelten. Diese Stoffe werden anhand ihrer Eigenschaften und möglichen Wirkungen ermittelt; Unternehmen müssen die Anforderungen für Stoffe auf der Kandidatenliste einhalten.
Anhang XVII der REACH-Verordnung bestimmt die Anforderungen, die Unternehmen hinsichtlich der Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in in der EU verkauften Produkten erfüllen müssen. Er verbietet oder beschränkt die Verwendung gefährlicher Stoffe auf Grundlage ihrer Eigenschaften und Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Der Unterschied zwischen SVHC und Anhang XVII besteht darin, dass SVHC bewertet und in eine Kandidatenliste aufgenommen werden, während Anhang XVII die tatsächlichen Beschränkungen und Verbote für die Verwendung gefährlicher Stoffe in in der EU verkauften Produkten aufführt. Beide wirken zusammen, um die Sicherheit und den Schutz von Menschen und Umwelt zu gewährleisten.
